Für Abbrucharbeiten ortsfester und ortsveränderlicher baulicher sowie technischer Anlagen bestimmt die neue Richtlinie VDI 6210 Blatt 1 „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen“ die Verfahren und Beurteilungsgrundlagen für die Planung und Durchführung.
Die Richtlinie beschreibt die Grundlagen und Rahmenbedingungen für Abbruchleistungen, Anforderungen und Aufgaben der Beteiligten, Vorbereitung der Abbruchausführung, Ausführung der Abbruchleistungen sowie Abnahme und Abrechnung der Abbrucharbeiten. Die VDI 6210 Blatt 1 hat für den mit der Planung und Durchführung beauftragten Fachmann verbindlichen Charakter. Durch klare Vorgaben bietet die Richtlinie eine Erleichterung für alle an der Planung und Durchführung von Abbrucharbeiten Beteiligten. Auch für Auftraggeber liegt damit ein Regelwerk vor, das es erlaubt, entsprechende Arbeiten auf der Basis festgelegter Qualitätsanforderungen zu beauftragen.
Der VDI-Fachausschuss Abbruch/Sanierung will das Richtlinienwerk zum Thema Abbruch weiter ausbauen. Die Richtlinien VDI 6210 Blatt 10 „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen – Qualifizierung von Personal“ und VDI 6210 Blatt 2 „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen – Technischen Gebäudeausrüstung“ sollen daher folgen.
Weitere Informationen unter www.vdi.de/6210