Sonntag, 24. November 2024

Sanierung schadstoffbelasteter Gebäude und Anlagen

Stoffe wie Asbest, KMF, PCB, PAK, PCP, Lindan oder DDT waren in der Vergangenheit wegen ihren besonderen Eigenschaften häufig Bestandteil von Baustoffen und Bauteilen im Hoch-, Tief- und Anlagenbau. Aufgrund der inzwischen eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren, die von diesen Stoffen ausgehen, ist der Einsatz heute in Deutschland verboten. Weitere Belastungen resultieren aus biologischen Stoffen wie beispielsweise der Schimmelbefall an der Bausubstanz oder auch Kontaminationen durch Taubenkot.

Bei allen Sanierungsmaßnahmen an schadstoffbelasteten Gebäuden müssen Eigentümer, Betreiber, Planer, Gutachter und ausführende Unternehmen ein breites Spektrum an Vorschriften und Richtlinien beachten. Die neue Richtlinie VDI/GVSS 6202 Blatt 1 beinhaltet Entscheidungshilfen, Handlungsanleitungen und Bewertungskriterien für Sanierungsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik.

Die Richtlinie gilt für Tätigkeiten mit Schadstoffen bei Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten in baulichen und technischen Anlagen. Es werden wesentliche Aspekte für den Ablauf einer Schadstoffsanierung – von der Erhebung bis zur Entsorgung – dargelegt. Sie beschreibt das Entfernen, Beschichten und räumliche Trennen von Schadstoffen sowie die Bereitstellung und Übergabe der hierbei anfallenden Abfälle zur Entsorgung. Ergänzend zu den Regelungen der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) werden Empfehlungen für erforderliche werkvertragliche Regelungen gegeben.

Herausgeber der Richtlinie VDI/GVSS 6202 Blatt 1 „Sanierung schadstoffbelasteter Gebäude und Anlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik.

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