Die Arge Errichter und Planer im ZVEI hat Planungshilfen zum „Einsatz von DIN EN 54-23 – Optische Signalgeber“ für die Alarmierung im Brandfall erarbeitet und in einem Merkblatt zusammengefasst. Es erläutert die Umsetzung der Norm für den Anwender, beschreibt Anwendungsbereich, Grundlagen und Planung des Einsatzes von optischen Meldern nach der europäischen Norm. Die Planungshilfen berücksichtigen das Zwei-Sinne-Prinzip und entsprechende normative Anforderungen. Ein offener Kriterienkatalog, mit Hinweisen für die Erstellung von Alarmierungskonzepten ergänzt die Ausarbeitung.
Alarmierungskonzepte können sich je nach Art und Umfang der Signalisierungsbereiche und der zu alarmierenden Personenkreise deutlich unterscheiden. während bislang traditionell bislang meist akustische Alarmierungsmittel im Einsatz sind, fordert das Zwei-Sinne-Prinzip fordert zusätzlich optische Alarmierungsmittel in Bereichen mit hohen Umgebungsgeräuschen sowie in Räumen, in denen sich Personen mit eingeschränkter Wahrnehmungsfähigkeit aufhalten könnten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beeinträchtigung medizinisch oder durch Arbeitsmittel wie Gehörschutz etc. bedingt ist.
Seit dem 1. Januar 2014 sind an Brandmeldeanlagen mit bauordnungsrechtlich geforderter optischer Alarmierung Signalgeber nach DIN EN 54-23 einzusetzen. Auch das Gros der Kommunen verlangt in den technischen Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Feuerwehr- und Rettungsleitstellen die Einhaltung der DIN EN 54-23-Norm in allen Teilen.
Damit rücken das Alarmierungskonzept und seine optischen Elemente innerhalb des Brandmeldekonzeptes stärker in den Fokus. Bei einer Konzepterstellung sind die Gebäudegestaltung, deren Nutzung und die organisatorischen Brandschutzmaßnahmen in die Überlegungen einzubeziehen.
Das Merkblatt sowie der Kriterienkatalog stehen im Internet zum Download zur Verfügung.