Welche Auswirkungen die Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) auf Verträge und Honorare hat, erklärt der neue Leitfaden der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.
Die neue Publikation, die zusammen mit Fachanwälten aus der Kanzlei Kapellmann und Partner erarbeitet wurde, soll den am Prozess Beteiligten eine sichere Orientierung sein und will Planer dabei unterstützen, die neue Methode einzusetzen.
„Unser Leitfaden zeigt: BIM ‚funktioniert‘ im Wesentlichen innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen des Preis- und Werkvertragsrechts“, betont Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei Kapellmann und Partner. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bleibt methodenneutral. Allerdings ergeben sich durch BIM beispielsweise neue Leistungen, für die zusätzliche Honorare vereinbart werden können. Darüber hinaus liefert der Leitfaden Informationen zu Urheberrecht, Vertragsklauseln, Verantwortlichkeit und Haftung. „BIM wird unsere Arbeitsweisen in den kommenden Jahren stark beeinflussen“, prognostizieren der beiden Autoren und Architekten Wolfgang Zimmer und Matthias Pfeifer, die das Building Information Modeling in ihren Büros systematisch eingeführt haben.
Der BIM-Leitfaden der AKNW kann kostenlos heruntergeladen werden.