Betreibern von Klimaanlagen, die mit R22 arbeiten, hat die Europäische Union ein Ultimatum gestellt. Spätestens Ende 2014 muss Schluss sein damit. Wer klug ist, befasst sich schon jetzt mit einer Lösung.
Technische Laien werden höchstens mit dem Kürzel R2D2 etwas anfangen können, R22 dürfte ihnen wahrscheinlich nichts sagen. R22 ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Chlordifluormethan. Nicht-Techniker werden sich jetzt für diese erhellende Auskunft bedanken. Chlordifluormethan gehört zur Gruppe der teilhalogenierten Kohlenwasserstoffe und wird als Kältemittel in Klimaanlagen eingesetzt. Was ist nun das Besondere an R22? – Seit Anfang des Jahres ist es verboten. Weshalb? Zwar schädigt R22 die Ozonschicht weniger als früher verwendete vollhalogenierte Kohlenwasserstoffe, aber schon halt auch. Außerdem hat die Industrie schon längst weniger umweltschädliche Ersatzstoffe entwickelt.
Seit dem 1. Januar 2010 untersagt die EU-Verordnung Art. 5 EG-VO 1005/2009 die Verwendung von unverarbeiteten teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen. Auch international ist R22 geächtet. Ebenfalls seit diesem Jahr verbietet das Montreal-Protokoll weltweit, R22 für die Verwendung in neuen Anlagen herzustellen oder mit R22 bereits befüllte Anlagen zu importieren. Müssen die Eigentümer von Klimaanlagen, die mit R22 laufen, diese nun sofort austauschen? – Nein. Bis zum 31. Dezember 2014 darf R22 für die Instandhaltung oder Wartung bestehender Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen weiter verwendet werden, sofern es aus solchen Einrichtungen zurückgewonnen wurde. Kurz gesagt: Neues R22 gibt’s nicht mehr, gebrauchtes darf man bis Ende 2014 weiter verwenden.
Eigentümern von R22-Systemen stehen somit mehrere Optionen offen. Alles vorerst beim Ist-Zustand belassen und zum spätest möglichen Zeitpunkt, sprich Ende 2014, ein neues System anschaffen. Allerdings kann es bei dem zu erwartenden Lieferengpass von R22 zu Problemen und erheblichen Ausfallzeiten kommen. Andererseits ist ein vollständiger Austausch aufgrund der hohen Investitionskosten sehr ärgerlich, wenn die vorhandene R22-Anlage noch relativ neu ist und zufriedenstellend arbeitet.
Umrüsten teilweise möglich
Nutzern von R22-VRV-Systemen (VRV: Variable Refrigerant Volume = Variables Kältemittelvolumen) bietet der Klimatechnik-Hersteller Daikin seit Anfang des Jahres die Umrüstung der Anlagen auf das Kältemittel R410A an. (Für die Techniker: R410A ist ein nahezu azeotropes Kältemittelgemisch, das aus je 50 Prozent R32 (Difluormethan) und R125 (Pentafluorethan) besteht. Für die Nicht-Techniker: R410A gilt als umweltfreundlicher als R22). Bei dem von Daikin als „VRV-Q-Lösung“ bezeichneten Verfahren können die vorhandenen R22-Leitungen und in einigen Fällen auch die Innengeräte und Regler beibehalten werden. Nur die Außengeräte und BS-Boxen (im Fall von Wärmerückgewinnungsinstallationen) müssen ausgetauscht werden. Das ermöglicht eine schrittweise Umstellung, eine Verteilung der Investitionskosten und eine minimale Betriebsunterbrechung. Das VRV-Q hat Daikin speziell für den Betrieb im niedrigeren Druckbereich entwickelt und ist laut Hersteller für vorhandene R22-Leitungen unter Beibehaltung eines hohen Energieeinsparungsniveaus geeignet. Das mit einer neuen Reinigungsfunktion entwickelte VRV-Q verhindere zusätzlich das Risiko von Verunreinigung der vorhandenen Leitung bei Austausch des Kältemittels durch Dreck oder Öl. Während der automatischen Befüllung werden Verschmutzungen herausgefiltert, versichert Daikin. VRV-Q steht in den Konfigurationen von 5 bis 30 PS als Wärmepumpen- und Wärmerückgewinnungsmodelle zur Verfügung.
Anfang August hat auch Mitsubishi Electric in einer groß angelegten Kampagne sein Austauschprogramm für R22-basierte Klimaanlagen forciert. Durch die patentierte „Replace Technologie“ könnten sämtliche R22-basierten Split-Klimaanlagen gegen neue R410A-betriebene Systeme ausgetauscht werden, ohne dass der Tausch des Rohrleitungssystems erforderlich werde, erklärt der Hersteller. Das Verfahren sei ausgelegt auf Raumklimageräte, Multi-Split-Systeme und VRF-Anlagen (VRF: Variable Refrigerant Flow = Variabler Kältemittelmassenstrom).
Der Austausch von alten R22-Anlagen sei für die Eigentümer jedoch nicht nur mit Investitionskosten verbunden, sondern biete auch Möglichkeiten zur Kostensenkung im Betrieb, weist Holger Theisen auf ein weiteres Argument für einen raschen Wechsel hin. „Mit neuen R410A-Klimaanlagen lassen sich die Betriebskosten um bis zu 50 Prozent im Vergleich zu alten R22-Klimaanlagen reduzieren“, erklärt der Geschäftsführer von Mitsubishi Electric, Living Environment Systems. Zudem unterstütze das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Austausch alter Klimaanlagen mit einem Förderungsprogramm.
BAFA-Förderungsprogramm
Mit der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen“ will das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seinen Teil zur Verringerung des Energieverbrauchs in der Klima- und Kältetechnik beitragen. Gefördert wird die Erneuerung von Kälteanlagen, deren Jahres-Elektroenergieverbrauch mindestens 150.000 kWh beträgt und deren Status-Check ein Energieverbrauchs-Minderungspotenzial von mindestens 35 Prozent durch Einsatz effizienter Komponenten und Systeme ergeben hat.
Die Fördersätze der Basisförderung betragen
• 15 Prozent der Nettoinvestitionskosten beziehungsweise
• 25 Prozent der Nettoinvestitionskosten, wenn Kohlendioxid, Ammoniak oder nichthalogenierte Kältemittel verwendet werden und mittels TEWI-Berechnung ein Nachweis über die Gesamteffizienz erbracht wird.
Seit dem 10. August 2009 fordert das BAFA für die Antragstellung nicht mehr, dass die Berechnung des Minderungspotenzials hinsichtlich des Energieverbrauchs, der Leistungsaufnahme, der Betriebskosten sowie der kältemittel- und energieverbrauchsbedingten Treibhausbelastungen im Rahmen des StatusChecks, die TEWI-Berechnung als auch den in der Auslegungsrechnung ermittelten Jahres-Elektroenergieverbrauch und / oder die Jahreskosten für elektrische Energie und Leistung von einem anbieter- und herstellerunabhängigen Dienstleister erstellt oder zumindest bestätigt werden muss. Diese Angaben muss jedoch zumindest ein Techniker, Ingenieur oder Meister der Kältetechnik mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung berechnen.
Weitere Informationen zur Antragstellung und das Kontaktformular sind unter folgender Internetadresse abrufbar:
www.bafa.de/bafa/de/energie/kaelteanlagen/index.html