Donnerstag, 21. November 2024

Neue EBV für mineralische Bauabfälle

Zum 1. August 2023 ist die „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Baugewerke“ oder auch „Ersatzbaustoffverordnung“ (EBV) in Kraft getreten und bereits jetzt für viele Bauvorhaben verpflichtend. Sie regelt bundesweit die ressourcenschonende Abfallverwertung und wie Abfälle im Zuge der Kreislaufwirtschaft erneut eingesetzt werden können. Mit der Ersatzstoffverordnung werden neue Stoffklassen eingeführt und konkrete Vorgaben u.a. zu Einsatzmöglichkeiten bestimmter Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken in Abhängigkeit von der Grundwasserdeckschicht oder den angewandten Untersuchungsverfahren gemacht. Dazu stellt die EBV Tabellen mit detaillierten Werten bereit. Weitere Änderungen betreffen die Probenahme, Analytik im Labor und eine gestaffelte Überwachung der Güteüberwachung.

Warum EBV?

Grund für die Verordnung ist, dass Ressourcen geschont werden sollen und die größte Menge mineralischer Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen stammt, der danach häufig keine Verwendung mehr findet. Gleichzeitig aber wird für neue technische Bauwerke bislang ein erheblicher Aufwand an Rohstoffen benötigt. Dieser Bedarf kann mit Bauabfällen aufgefangen werden, sodass weniger Rohstoffe verschwendet werden müssen. Die Verordnung richtet sich demnach an Unternehmen, die Ersatzbaustoffe herstellen, gleichzeitig an Unternehmen, die solche Recycling-Baustoffe erneut im Bau einsetzen, zum Beispiel im Tief-, Straßen- oder Gleisbau.

Vorteile von Bauabfall

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist eine bundeseinheitliche Regelung, die laut Rolf Vieten, Sachverständiger bei TÜV Nord EnSys, gleich mehrere Vorteile hat: „Erstens soll die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen erhöht werden, indem zum einen die Qualität der Ersatzbaustoffe durch die Güteüberwachung gesichert ist und zum anderen das schwer durchschaubare Nebeneinander unterschiedlicher Regelungen auf Länderebene durch rechtssichere, bundesweit gültige Vorgaben ersetzt wird. Zweitens soll die Verwendung von Ersatzbaustoffen Primärrohstoffe schonen und Bauprojekte wirtschaftlicher machen. Und drittens wird der Schutz von Mensch und Umwelt sichergestellt, denn die EBV legt nach dem heutigen Wissenstand klar fest, welche Ersatzbaustoffe für welche Bauvorhaben geeignet sind und welche Materialwerte eingehalten werden müssen.“

Da es noch keine Hilfestellungen in der Praxis gibt, rät TÜV Nord, sich frühzeitig mit zuständigen Behörden und Zulieferern in Verbindung zu setzen, um abzustimmen, wie sich die Anforderungen der Verordnung einhalten lassen.

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