Das ifz Rosenheim hat die kostenlose Leitlinie TU-04/2 veröffentlicht, die sich mit der Funktionalität von Türverschlüssen sowie baurechtlichen Anforderungen an Fluchttüren in Deutschland beschäftigt. Besonders Notausgangs- und Paniktüren, die gemäß den Normen EN 179 und EN 1125 geprüft werden, müssen im Notfall schnelle Fluchtmöglichkeiten gewährleisten. Notausgangsverschlüsse nach EN 179 eignen sich für Szenarien, in denen Panik unwahrscheinlich ist, und die Nutzer mit der Funktion der Notausgangstür vertraut sind. Es genügt eine einfache Betätigung, um die Tür zu öffnen. Paniktürverschlüsse nach EN 1125 müssen jedoch auch ohne spezifische Vorkenntnisse betätigt werden können. Sie erlauben ein sicheres Öffnen der Tür selbst unter hohem Druck, wie er durch eine Menschengruppe in Panik entstehen kann. Ihren Einsatz finden Paniktüren in stark frequentierten Bereichen wie Kinos, Behörden oder Veranstaltungsstätten. Zudem kommen immer häufiger elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen nach DIN EN 13637 zum Einsatz. Allerdings ist diese Norm noch nicht vollständig harmonisiert, so dass eine Anwendung nur eingeschränkt möglich ist.
Im Allgemeinen müssen Fluchttüren verschiedene baurechtliche Vorgaben erfüllen, darunter die Anforderungen, leicht zu öffnen zu sein und nach außen aufzuschlagen. Entscheidend ist auch eine regelmäßige Wartung, um Gebrauchstauglichkeit und Funktion sicherzustellen. Als sinnvolles Regelintervall mit entsprechender Dokumentierung schlagen EN 179 bzw. EN 1125 einen Monat vor, sofern vom Hersteller nichts Anderes vorgegeben ist. Das ift Rosenheim empfiehlt Planern, Architekten und Behörden grundsätzlich, nur nach EN 179 und EN 1125 zertifizierte Beschläge zu verwenden. Nur so lassen sich die hohen Sicherheitsstandards gewährleisten.
Das aktualisierte ifz info TU-04/2 steht kostenfrei unter www.ifz-rosenheim.de zur Verfügung.