Mit einem Musterformular und erklärenden „Ausfüllhilfen“ unterstützt TÜV Süd die Betreiber von Aufzugsanlagen bei der Erstellung von Notfallplänen. Die neue Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass spätestens bis 31. Mai 2016 für alle Aufzugsanlagen ein Notfallplan anzufertigen und dem Notdienst zur Verfügung zu stellen ist.
Der Notfallplan enthält unter anderem Angaben zum Standort der Anlagen, zum verantwortlichen Arbeitgeber bzw. Betreiber, zu Personen mit Zugang zu allen Einrichtungen der Anlage und zum Aufzugswärter bzw. zur „beauftragten Person“, die eine Notbefreiung vornehmen können. Wenn es keinen Notdienst gibt, ist der Notfallplan beim Aufzugswärter bzw. bei der „beauftragten Person“ zu hinterlegen.
Spätestens bis 31. Mai 2016 muss für alle Aufzugsanlagen ein Notfallplan erstellt sein und dem zuständigen Notdienst vorliegen. Bei Neuanlagen muss der Notfallplan bereits vor Inbetriebnahme vorliegen. Hier gibt es keine Übergangsfrist.
Das Formular kann einfach heruntergeladen und am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden. Der Muster-Notfallplan ist zu finden unter www.tuev-sued.de/betrsichv-notfallplan.