Im Juni 2016 hat der Deutsche Ausschuss für Stahlbau (DASt) eine überarbeitete Ausgabe der DASt-Richtlinie 022 für das Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen veröffentlicht. Sie enthält praxisgerechte Vereinfachungen, ist anwenderfreundlicher geworden und regelt nun auch das Feuerverzinken bei Temperaturen von 530 ˚C bis 620 ˚C.
Bisherige zusätzliche Einschränkungen zur Kaltumformung vor dem Feuerverzinken wurden aufgehoben. Die seit 2009 verbindlich anzuwendende DASt-Richtlinie 022 gilt wie bisher für das Feuerverzinken von tragenden, vorgefertigten Stahlbauteilen, die entsprechend DIN EN 1993 und DIN EN 1090 bemessen und gefertigt sind. Dies sind neben „schweren“ Stahlkonstruktionen auch leichte Konstruktionen wie Treppen, Balkone, Geländer oder Carports sowie kleinere Metallbauartikel, beispielsweise Absturzsicherungen.
Bezug zu DIN-Normen und anderen Regeln
Die DASt-Richtlinie 022 muss zudem angewendet werden, wenn in anderen Regelwerken (z.B. ZTV-ING) darauf Bezug genommen wird. Die Richtlinie ergänzt weiterhin die Normen DIN EN ISO 1461 „Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)“ und DIN EN ISO 14713 „Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion – Zinküberzüge“. Kostenloser Bezug über den Industrieverband Feuerverzinken e.V. und seine Serviceorganisation, das Institut Feuerverzinken GmbH, unter:
www.dast022.de