Investitionen für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden werden künftig stärker gefördert. Im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sind am 8. Juni bzw. 1. Juli die Neufassungen der Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sowie für Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG) in Kraft getreten. Die Bündelung der Förderungen des BAFA und KfW vereinfacht künftig das Prozedere: Für sämtliche Angebote – Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung – reicht ein Antrag bei einer der Institutionen. Zudem wird jeder Fördertatbestand wahlweise in Form eines Zuschusses oder Kredits angeboten.
Für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubau und Sanierungen werden sogenannte EE-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 EE“) eingeführt und die Förderquote angehoben. Eine erhöhte Förderung erhalten ebenso Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) mit sogenannter NH-Klassifizierung. Zugleich wird die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung ausgeweitet. Antragsberechtigt sind u. a. Unternehmen einschließlich Einzelunternehmern und kommunalen Unternehmen.
Weitere Informationen gibt es auf folgenden Websites: www.kfw.de/beg, www.bafa.de/beg und www.dgwz.de/beg-em-wg-nwg