Ingenieur- und Architektenhonorare sollen steigen. Nach einem aktuellen Gutachten im Auftrag des Instituts für Wissen in der Wirtschaft (IWW) und des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) sind die derzeitigen Honorartafelwerte in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI stark veraltet. Sie müssten je nach Leistungsbild deutlich angehoben werden. Das Gutachten wurde von Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon erstellt, der 2013 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums die aktuelle HOAI mit entwickelt hatte. So wurde die Berechnungsformel von 2013 jetzt überarbeitet und durch weitere Einflussfaktoren ergänzt. Anschließend haben die Gutachter Architektur- und Ingenieurbüros zu Rationalisierungseffekten, Mehr- und Minderaufwänden sowie Kostenentwicklungen der vergangenen acht Jahre befragt. In den untersuchten sechs Leistungsbildern wurden die Ergebnisse nach kleineren und größeren Projekten unterschieden. Der Steigerungsbedarf wurde nach der Höhe der anrechenbaren Kosten in den einzelnen Honorarzonen ermittelt.
Beispiele für eine Anpassung:
Leistungsbild Gebäude, Objekt mit 2,0 Mio. Euro, anrechenbaren Kosten, Honorarzone III: 24,53 Prozent Steigerung
Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Objekt mit 5,0 Mio. Euro, anrechenbaren Kosten, Honorarzone III: 20,30 Prozent Steigerung
Leistungsbild Tragwerksplanung, Objekt mit 2,0 Mio. Euro, anrechenbaren Kosten, Honorarzone III: 17,57 Prozent Steigerung
Leistungsbild Technische Ausrüstung, Objekt mit 1,0 Mio. Euro, anrechenbaren Kosten, Honorarzone II: 26,70 Prozent Steigerung.
„Das Gutachten zeigt, dass die HOAI nun schnell aktualisiert werden muss. Es ist unhaltbar, dass die Honorarsätze für Ingenieure und Architekten bald ein Jahrzehnt lang nicht angepasst wurden“, sagt VBI-Präsident Dipl.-Ing. Jörg Thiele. Die ermittelten Steigerungen von bis zu 26,7 Prozent belegen seiner Ansicht nach, wie dringend eine Novellierung sei.