Das gerade veröffentlichte „Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht“ zeigt, dass beide Rechtsgebiete entgegen der bisherigen Auffassung durchaus in einander greifen. In Politik und Praxis wurde bislang über widersprüchliche Anforderungen von Bauordnungsrecht und Arbeitsstättenrecht diskutiert. Um die Beziehungen zwischen beiden Rechtsgebieten zu klären, beauftragte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Schnittstellen zwischen beiden Regelungsgebieten zu ermitteln und zu bewerten.
Das Gutachten, das am Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unter der Federführung von Prof. Dr. Wolfhard Kohte erstellt wurde, macht deutlich, dass sich die Rechtsgebiete ergänzen. So verweist beispielsweise das Arbeitsschutzrecht auf das Bauordnungsrecht hinsichtlich der Standsicherheit und des baulichen Brandschutzes. Einzelne Kollisionen bestehen jedoch auf nachgeordneter Regelungsebene. Dabei hat die Regelung Vorrang, die zu einem höheren Schutzniveau für die Beschäftigten führt.
Das Gutachten zeigt, dass insbesondere Informationsdefizite, Missverständnisse und Umsetzungsprobleme bei der konkreten Anwendung in der Planung von Arbeitsstätten bestehen. Deshalb sollten die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung bereits frühzeitig in die Planungen und möglichst auch ins Baugenehmigungsverfahren einbezogen werden.
Das Gutachten ist als PDF-Datei unter www.baua.de/dok/8749838 erhältlich.