Die Baugewährleistungs-Versicherung der VHV Versicherungen schützt Bauträger, Generalübernehmer, Generalunternehmer oder Bauunternehmer und deren Auftraggeber vor finanziellen Risiken durch Gewährleistungsansprüche nach der Bauabnahme. Die VHV übernimmt die finanziellen Aufwendungen für die Behebung von Baumängeln innerhalb der fünfjährigen Gewährleistungsfrist nach BGB. Die Leistungen aller Subunternehmer sind dabei mitversichert und die Prämie ist umlagefähig. Im Insolvenzfall ist die Erstattung der Kosten für die Mängelbehebung an den Bauherren ebenfalls gesichert. Neutrale Experten prüfen das Bauvorhaben im Auftrag der VHV vor Baubeginn. Während der Bauphase begleiten unabhängige Sachverständige das Projekt und tragen damit zur Risikominderung bei. Darüber hinaus prüft die Versicherung Gewährleistungsansprüche der Bauherren und wehrt diese ab, falls sie unberechtigt sein sollten. Auch anfallende Gerichts-, Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten sind durch den Versicherungsschutz abgedeckt.