Am 1. Juni 2015 tritt die an das europäische Recht angeglichene neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Diese enthält Änderungen für das Errichten, den Betrieb und das Überprüfen von überwachungsbedürftigen Anlagen. Darunter fallen Aufzüge, Druckanlagen sowie Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Unsere Sonderausgabe erklärt in übersichtlicher Form, was Immobilieneigentümer und -betreiber diesbezüglich beachten müssen.
Sie erhalten die Sonderausgabe BetrSichV 2015 zum kostenlosen Download unter:
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